Aus: Ausgabe vom 16.04.2010, Seite 2 / Inland
»Ossis« sind keine Ethnie
Stuttgart. Das Arbeitsgericht Stuttgart hat am Donnerstag die Klage
einer offenbar wegen ihrer ostdeutschen Herkunft abgelehnten
Stellenbewerberin abgewiesen. Diese hatte eine Stuttgarter Firma
auf Entschädigung verklagt, weil sie ihre Bewerbungsunterlagen
im Juli 2009 mit dem Vermerk »Ossi« auf dem Lebenslauf
und daneben einem eingekreisten Minuszeichen zurücktgeschickt
bekommen hatte. Darin sah die gebürtige Ostberlinerin Gabriela
S. eine Benachteiligung nach dem Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wegen ihrer »ethnischen
Herkunft«. Das Arbeitsgericht urteilte, die Bezeichnung als
»Ossi« könne zwar diskriminierend gemeint sein
oder so empfunden werden, sie erfülle jedoch nicht das Merkmal
der ethnischen Herkunft im Sinne des AGG. (apn/jW)
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