Aus: Ausgabe vom 07.05.2010, Seite 4 / Inland
Behinderte Kinder ohne Mehrbedarf
Kassel. Schwerbehinderte Kinder von
»Hartz-IV«-Empfängern haben keinen Anspruch auf
zusätzliche Leistungen. Das Bundessozialgericht wies am
Donnerstag die Klage einer Familie aus Gelsenkirchen ab, die
für ihren heute sechsjährigen Sohn einen Mehrbedarf wegen
Schwerbehinderung geltend gemacht hatte. Die Kasseler Richter
erklärten, daß ein solcher Zuschlag zum Arbeitslosengeld
II für Kinder unter 15 Jahren vom Gesetz ausgeschlossen sei.
Auch auf die Härtefallregelung könnten sich die
Kläger nicht berufen. Der Mehrbedarf stehe nur
Hilfebedürftigen zu, die wegen einer Krankheit oder
Behinderung nicht arbeiten könnten. (ddp/jW)
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