Aus: Ausgabe vom 22.05.2010, Seite 5 / Inland
Karlsruhe lehnt Entlassung ab
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) hat den Eilantrag
eines seit zehn Jahren in Sicherungsverwahrung sitzenden
Straftäters auf sofortige Freilassung abgelehnt. Bis zur
endgültigen Entscheidung des Falles wiege das
»Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit« schwerer
als das Interesse des Klägers an sofortiger Freiheit,
begründete das Gericht am Freitag in Karlsruhe seine
Entscheidung. Der Verurteilte hatte sich mit seiner Klage auf ein
seit Mai rechtskräftiges Urteil des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte in Strasbourg berufen.In dem
Urteil war Deutschland wegen der nachträglichen
Verlängerung der Sicherungsverwahrung eines anderen
Straftäters verurteilt worden. (AFP/jW)
Mehr aus: Inland
-
»Von vornherein auf Scheitern angelegt«
vom 22.05.2010 -
Dammbruch
vom 22.05.2010 -
Schadensbegrenzung
vom 22.05.2010 -
Prügelattacke auf Studentin
vom 22.05.2010 -
Freiwilliger Zwang
vom 22.05.2010 -
»Trotz Kritik an Hartz IV – der Ansatz war richtig«
vom 22.05.2010