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Aus: Ausgabe vom 25.05.2010, Seite 5 / Inland

Hilfe für Hellas unter Vorbehalt

Berlin. Sämtliche Darlehen der Euro-Länder für Griechenland können nach einem Medienbericht vollständig oder für ein Geberland annulliert werden, falls der Europäische Gerichtshof oder ein nationales Verfassungsgericht die Kreditvergabe für rechtswidrig erklären. Das berichtete die Onlineausgabe der Bild-Zeitung am Montag unter Berufung auf den bisher vertraulichen Darlehensvertrag und die Gläubigervereinbarung. Laut Bild.de enthalten die Verträge zwei Ausstiegsklauseln. Die erste sei für den Fall vorgesehen, daß ein EU-Gericht oder ein Verfassungsgericht entscheidet, daß die gesamte Kreditvergabe an die Griechen gegen EU-Recht oder nationales Recht verstößt. Würde in Deutschland das Bundesverfassungsgericht das Darlehen für nichtig erklären, wäre die Beteiligung an der Milliardenhilfe obsolet. Die Bundesregierung brauchte dann keine weiteren Gelder mehr zur Verfügung zu stellen, dürfte aber nicht die sofortige Rückzahlung bereits geleisteter Aufwendungen verlangen. Eine zweite Klausel sieht einen Ausstieg vor, falls ein Geberland für seinen Anteil an der Hilfe selbst ein Darlehen aufnehmen und dafür mehr Zinsen zahlen muß, als es von den Griechen zurückbekommt. EU und IWF haben Hilfen von bis zu 110 Milliarden in den kommenden drei Jahren zugesagt, mit dem eine Pleite des griechischen Staates verhindert werden soll.

(AFP/jW)