Aus: Ausgabe vom 25.05.2010, Seite 5 / Inland
Hilfe für Hellas unter Vorbehalt
Berlin. Sämtliche Darlehen der Euro-Länder für
Griechenland können nach einem Medienbericht vollständig
oder für ein Geberland annulliert werden, falls der
Europäische Gerichtshof oder ein nationales Verfassungsgericht
die Kreditvergabe für rechtswidrig erklären. Das
berichtete die Onlineausgabe der Bild-Zeitung am Montag unter
Berufung auf den bisher vertraulichen Darlehensvertrag und die
Gläubigervereinbarung. Laut Bild.de enthalten die
Verträge zwei Ausstiegsklauseln. Die erste sei für den
Fall vorgesehen, daß ein EU-Gericht oder ein
Verfassungsgericht entscheidet, daß die gesamte Kreditvergabe
an die Griechen gegen EU-Recht oder nationales Recht
verstößt. Würde in Deutschland das
Bundesverfassungsgericht das Darlehen für nichtig
erklären, wäre die Beteiligung an der Milliardenhilfe
obsolet. Die Bundesregierung brauchte dann keine weiteren Gelder
mehr zur Verfügung zu stellen, dürfte aber nicht die
sofortige Rückzahlung bereits geleisteter Aufwendungen
verlangen. Eine zweite Klausel sieht einen Ausstieg vor, falls ein
Geberland für seinen Anteil an der Hilfe selbst ein Darlehen
aufnehmen und dafür mehr Zinsen zahlen muß, als es von
den Griechen zurückbekommt. EU und IWF haben Hilfen von bis zu
110 Milliarden in den kommenden drei Jahren zugesagt, mit dem eine
Pleite des griechischen Staates verhindert werden soll.
(AFP/jW)
(AFP/jW)
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