Aus: Ausgabe vom 29.05.2010, Seite 2 / Inland
Steuersünder müssen für Straffreiheit beichten
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Anforderungen an
eine Selbstanzeige von Steuerhinterziehern verschärft. Sie
können ab sofort nur noch dann auf einen Straferlaß
hoffen, wenn sie komplett »reinen Tisch« machen und
alle verheimlichten Konten offenbaren, entschied der BGH in einem
am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil. Ein
Steuersünder bekommt demnach keine Strafbefreiung, wenn er
nicht völlig zur »Steuerehrlichkeit
zurückkehrt« und von mehreren heimlichen Auslandskonten
nur diejenigen offenbart, deren Aufdeckung durch die
Finanzbehörden er fürchtet. Der BGH wies damit einen
Revisionsantrag eines vom Münchner Landgericht zu sieben
Jahren Haft verurteilten Geschäftsmannes zurück.
(AFP/jW)
(AFP/jW)
Mehr aus: Inland
-
Härtere Strafen für Angriffe auf Polizisten
vom 29.05.2010 -
Trügerische Idylle
vom 29.05.2010 -
»Islam wird als Vorwand benutzt«
vom 29.05.2010 -
Neonaziangriffe auf Wohnungen von Antifas
vom 29.05.2010 -
Die Not mit den Noten
vom 29.05.2010 -
CDU- und CSU-Büros sollen vollgemüllt werden
vom 29.05.2010 -
Im Krieg gegen Die Linke
vom 29.05.2010