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Aus: Ausgabe vom 02.06.2010, Seite 5 / Inland

Freie Ortswahl für Hartz-IV-Bezieher

Kassel. Langzeiterwerbslose dürfen sich ihren Wohnort frei aussuchen. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom Dienstag können Hartz-IV-Empfänger nicht dazu gezwungen werden, in einer billigen Unterkunft auf dem Land wohnen zu bleiben. Auch wenn sie in eine Stadt oder Region mit höherem Mietniveau wechseln würden, müßten ihnen die dort als angemessen geltenden Unterkunftskosten erstattet werden, entschieden die Kasseler Richter. Geklagt hatte ein heute 57jähriger arbeitsloser Musiker, der für gut ein Jahr aus seiner Heimatstadt Berlin in ein Dorf bei Erlangen gezogen war. Für Miete und Heizung hatte er dort nur rund 193 Euro im Monat bezahlen müssen. Als der Hartz-IV-Empfänger Anfang 2008 in die Hauptstadt zurückkehrte, wollte ihm das Jobcenter Steglitz-Zehlendorf ebenfalls nur diesen Betrag als Wohnkosten bewilligen – obwohl die Obergrenze für eine angemessene Miete in Berlin damals bei rund 360 Euro lag.

(ddp/jW)