Aus: Ausgabe vom 02.06.2010, Seite 5 / Inland
Freie Ortswahl für Hartz-IV-Bezieher
Kassel. Langzeiterwerbslose dürfen sich ihren Wohnort frei
aussuchen. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom
Dienstag können Hartz-IV-Empfänger nicht dazu gezwungen
werden, in einer billigen Unterkunft auf dem Land wohnen zu
bleiben. Auch wenn sie in eine Stadt oder Region mit höherem
Mietniveau wechseln würden, müßten ihnen die dort
als angemessen geltenden Unterkunftskosten erstattet werden,
entschieden die Kasseler Richter. Geklagt hatte ein heute
57jähriger arbeitsloser Musiker, der für gut ein Jahr aus
seiner Heimatstadt Berlin in ein Dorf bei Erlangen gezogen war.
Für Miete und Heizung hatte er dort nur rund 193 Euro im Monat
bezahlen müssen. Als der Hartz-IV-Empfänger Anfang 2008
in die Hauptstadt zurückkehrte, wollte ihm das Jobcenter
Steglitz-Zehlendorf ebenfalls nur diesen Betrag als Wohnkosten
bewilligen – obwohl die Obergrenze für eine angemessene
Miete in Berlin damals bei rund 360 Euro lag.
(ddp/jW)
(ddp/jW)
Mehr aus: Inland
-
Ver.di setzt sich bei Schlecker durch
vom 02.06.2010 -
Millionengrab Hafencity
vom 02.06.2010 -
Dauerhaft abgehängt
vom 02.06.2010 -
Durchhaltevermögen
vom 02.06.2010 -
Präsidentenkür am WM-Pausentag
vom 02.06.2010 -
»Jugendoffiziere stellen nur die militärische Sicht dar«
vom 02.06.2010 -
Aus für Affeldt
vom 02.06.2010 -
Schlechte Aussichten
vom 02.06.2010