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Aus: Ausgabe vom 02.06.2010, Seite 1 / Ausland

Spanien: Klage gegen Abtreibungsgesetz

Madrid. Die konservative Opposi­tion in Spanien hat gegen ein neues Abtreibungsgesetz beim Verfassungsgericht Klage eingereicht. Während die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes geprüft werde, solle es nicht wie geplant am 5.Juli in Kraft treten, forderte die Volkspartei (PP) am Dienstag. In Spanien sind Abtreibungen künftig ohne Einschränkungen bis zur 14.Schwangerschaftswoche möglich. Der Senat in Madrid stimmte Ende Februar einer entsprechenden Lockerung des Abtreibungsrechts zu, die das Parlament bereits im Dezember verabschiedet hatte. PP erhebt Einspruch gegen acht Klauseln der neuen Gesetzgebung. Bislang waren Abtreibungen in Spanien nur in Ausnahmefällen erlaubt – etwa bei Vergewaltigungen, bei Mißbildungen des Embryos oder bei schweren gesundheitlichen Problemen der Mutter. (apn/jW)