Aus: Ausgabe vom 02.06.2010, Seite 1 / Ausland
Spanien: Klage gegen Abtreibungsgesetz
Madrid. Die konservative Opposition in Spanien hat gegen ein
neues Abtreibungsgesetz beim Verfassungsgericht Klage eingereicht.
Während die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes
geprüft werde, solle es nicht wie geplant am 5.Juli in Kraft
treten, forderte die Volkspartei (PP) am Dienstag. In Spanien sind
Abtreibungen künftig ohne Einschränkungen bis zur
14.Schwangerschaftswoche möglich. Der Senat in Madrid stimmte
Ende Februar einer entsprechenden Lockerung des Abtreibungsrechts
zu, die das Parlament bereits im Dezember verabschiedet hatte. PP
erhebt Einspruch gegen acht Klauseln der neuen Gesetzgebung.
Bislang waren Abtreibungen in Spanien nur in Ausnahmefällen
erlaubt – etwa bei Vergewaltigungen, bei Mißbildungen
des Embryos oder bei schweren gesundheitlichen Problemen der
Mutter. (apn/jW)
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