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Aus: Ausgabe vom 03.06.2010, Seite 1 / Inland

Gutachten: AKW müssen vom Netz

Berlin. Die Bundesregierung kann ihre Pläne zur Verlängerung der Laufzeiten alternder Atomkraftwerke nicht weiter verfolgen. Das ist nach Überzeugung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die zwingende Konsequenz aus einem Rechtsgutachten, die der im vergangenen Monat aus dem Amt geschiedene Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, im Auftrag von Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) abgegeben hat. Papier kommt zu dem Ergebnis, daß eine Verlängerung der Laufzeiten nur mit Zustimmung des Bundesrats erfolgen kann, weil es sich dabei nicht nur um eine marginale, sondern wesentliche, »vollzugsbedürftige Änderung des bestehenden Atomrechts« handelt. Diese sei nach Artikel 87 c des Grundgesetzes zustimmungsbedürftig. »Ohne eigene Mehrheit im Bundesrat kann es längere Laufzeiten von Atomkraftwerken nicht geben«, erklärte DUH-Geschäftsführer Rainer Baake am Mittwoch. (jW)