Aus: Ausgabe vom 11.06.2010, Seite 5 / Inland
Kein Verfahren gegen Antimilitaristen
Berlin. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat am Donnerstag ein
Strafverfahren wegen der Störung eines
Bundeswehrgelöbnisses eingestellt. Zwei Antimilitaristen, die
im Jahr 2008 anläßlich der Generalprobe für ein
Gelöbnis vor dem Reichstagsgebäude ein Transparent
entrollt hatten, waren wegen Hausfriedensbruch und Widerstand
angeklagt worden. Nach eigener Aussage wollten die Aktivisten, die
der Deutschen Friedensgesellschaft angehören, die
glorifizierende Wirkung der Militärzeremonie stören. Das
Gericht stellte das Verfahren nun wegen Geringfügigkeit und
gegen Zahlung einer Geldbuße von 100 bzw. 150 Euro ein. (jW)
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