Aus: Ausgabe vom 11.06.2010, Seite 2 / Inland
Verfassungsgericht rügt Durchsuchung
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von
Demonstranten gestärkt. Teilnehmer an genehmigten
Veranstaltungen dürften nur dann von der Polizei durchsucht
werden, wenn es konkrete Hinweise dafür gebe, daß von
der Versammlung selbst eine Gefahr für die öffentliche
Sicherheit ausgehe, heißt es in dem am Donnerstag
veröffentlichten Beschluß.
Hintergrund ist eine Protestkundgebungen gegen einen Aufmarsch von 600 Neonazis im Frühjahr 2002 in Bielefeld. Der Polizeipräsident der Stadt hatte dabei angeordnet, alle Gegendemonstranten zu durchsuchen. Mit dieser pauschalen Verfügung sei das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verletzt worden, urteilten die Richter.
(apn/jW)
Hintergrund ist eine Protestkundgebungen gegen einen Aufmarsch von 600 Neonazis im Frühjahr 2002 in Bielefeld. Der Polizeipräsident der Stadt hatte dabei angeordnet, alle Gegendemonstranten zu durchsuchen. Mit dieser pauschalen Verfügung sei das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verletzt worden, urteilten die Richter.
(apn/jW)
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