Aus: Ausgabe vom 11.06.2010, Seite 1 / Inland
Bundesarbeitsgericht kippt »Emmely«-Urteil
Erfurt. Das Bundesarbeitsgericht hat die Kündigung einer unter
dem Namen »Emmely« bekannt gewordenen Berliner
Supermarktkassiererin aufgehoben. Die Angestellte war nach 30
Berufsjahren im Februar 2008 fristlos entlassen worden, weil sie
angeblich zwei Pfandbons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen hat.
Mit ihrer Kündigungschutzklage war sie in zwei Instanzen
gescheitert. Zwar liege eine »erhebliche
Pflichtwidrigkeit« vor, dennoch sei eine Kündigung
aufgrund der Begleitunmstände nicht gerechtfertigt, hieß
es in der Begründung der Bundesrichter. Daß dem
Arbeitsverhältnis zugrunde liegende Vertrauen sei durch das
einmalige Delikt nach der langen Betriebszugehörigkeit nicht
vollkommen »aufgezehrt«. Die Kassiererin muß
jetzt weiter beschäftigt werden. (apn/jW)
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