Aus: Ausgabe vom 17.06.2010, Seite 13 / Feuilleton
Zappa verliert gegen Zappanale
Im Streit um das Musikfestival »Zappanale« im
mecklenburgerischen Bad Doberan hat die Witwe des verstorbenen
US-Rockmusikers Frank Zappa vor dem Oberlandesgericht
Düsseldorf erneut eine Niederlage hinnehmen müssen. Gail
Zappa hatte Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts
Düsseldorf eingelegt, jetzt zog sie auch in der
nächsthöheren Instanz den kürzeren. Der einzige
deutsche Frank-Zappa-Fanclub darf damit weiterhin sein Festival
»Zappanale« ausrichten und auch Zappa-Fanartikel
verkaufen. Die Witwe des 1993 verstorbenen Musikers hatte eine
Verletzung der Zappa-Markenrechte beklagt. Dazu erklärten die
Richter, die Frau betreibe zwar die Internetseite zappa.com,
vertreibe dort aber seit Jahren keinerlei Produkte. Von daher
könne auch von einer Markenrechtsverletzung keine Rede sein,
eine Verwechslungsgefahr sei nicht gegeben. Gail Zappa hatte neben
dem Verbot des Festivals 150000 Euro Schadenersatz gefordert. Auch
diese Forderung wurde vom Gericht zurückgewiesen. Die
nächste »Zappanale« soll im August
stattfinden.
(ddp/jW)
(ddp/jW)
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