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Aus: Ausgabe vom 17.06.2010, Seite 13 / Feuilleton

Zappa verliert gegen Zappanale

Im Streit um das Musikfestival »Zappanale« im mecklenburgerischen Bad Doberan hat die Witwe des verstorbenen US-Rockmusikers Frank Zappa vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf erneut eine Niederlage hinnehmen müssen. Gail Zappa hatte Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf eingelegt, jetzt zog sie auch in der nächsthöheren Instanz den kürzeren. Der einzige deutsche Frank-Zappa-Fanclub darf damit weiterhin sein Festival »Zappanale« ausrichten und auch Zappa-Fanartikel verkaufen. Die Witwe des 1993 verstorbenen Musikers hatte eine Verletzung der Zappa-Markenrechte beklagt. Dazu erklärten die Richter, die Frau betreibe zwar die Internetseite zappa.com, vertreibe dort aber seit Jahren keinerlei Produkte. Von daher könne auch von einer Markenrechtsverletzung keine Rede sein, eine Verwechslungsgefahr sei nicht gegeben. Gail Zappa hatte neben dem Verbot des Festivals 150000 Euro Schadenersatz gefordert. Auch diese Forderung wurde vom Gericht zurückgewiesen. Die nächste »Zappanale« soll im August stattfinden.

(ddp/jW)

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