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Aus: Ausgabe vom 17.06.2010, Seite 3 / Schwerpunkt

Hintergrund: Ungesühnte Naziverbrechen

Am 10. Juni 1944 ermordeten Nazibesatzer im Zuge einer sogenannten Sühnemaßnahme 218 am Widerstand der Partisanen völlig unbeteiligte Bewohner der Ortschaft Distomo. Männer und Kinder wurden wahllos erschossen, Frauen vergewaltigt und niedergemetzelt. Am 13. Dezember 1943 wurden in der Ortschaft Kalavryta fast sämtliche Männer und männliche Jugendliche – der jüngste war zwölf Jahre alt – von deutschen Wehrmachtssoldaten ermordet. In Kalavryta starben mindestens 511 Menschen.

Die Täter wurden von deutschen Gerichten niemals bestraft. Die Überlebenden der Massaker und die Angehörigen der Ermordeten von Distomo und Kalavryta kämpfen bis heute um Entschädigung für das ihnen zugefügte Leid.

Der Areopag, das höchste griechische Gericht, verpflichtete bereits im Mai 2000 die Bundesrepublik Deutschland rechtskräftig, eine Summe von insgesamt 28 Millionen Euro Entschädigung an die Kläger aus Distomo zu zahlen. Bis zum heutigen Tage hat die BRD keinen Cent überwiesen und fordert in allen Entschädigungsverfahren »Staatenimmunität« für die Kriegs- und Völkerrechtsverbrechen Nazideutschlands. Die griechische Regierung verhindert bis heute die Zwangsvollstreckung an deutschem Eigentum in Griechenland und beugt sich damit dem politischen Druck aus Berlin.

Der oberste Gerichtshof Italiens, der Kassationsgerichtshof, hat den Klägern aus Distomo jedoch erlaubt, ihre Rechtsansprüche in Italien gegen deutsches Staatseigentum durchzusetzen. »Staatenimmunität« erkennen die italienischen Gerichte bei Verbrechen gegen die Menschheit und Kriegsverbrechen zu Recht nicht an.

Um der Vollstreckung der Entschädigungsansprüche endgültig zu entgehen, hat die deutsche Regierung im Dezember 2008 Klage gegen Italien vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag erhoben. Berlin will festschreiben lassen, daß die italienischen Gerichte für den Rechtsfall Distomo und für Verfahren italienischer Opfer von Naziverbrechen – Überlebende von Massakern und ehemalige Zwangsarbeiter– nicht zuständig, ihre Urteile eine Verletzung der Souveränitätsrechte Deutschlands seien.

Die BRD als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches hat ihre Schulden gegenüber der griechischen Bevölkerung und gegenüber dem griechischen Staat bis heute nicht bezahlt. Deutsche Medien verdrehen angesichts der aktuellen Finanzkrise Griechenlands diese Tatsachen. Gerade jetzt müssen die Entschädigungsforderungen gegen Deutschland durchgesetzt werden.

AK Distomo

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