Aus: Ausgabe vom 19.06.2010, Seite 1 / Inland
Arzneisparpaket: Teil 1 beschlossen
Berlin. Arzneimittelhersteller müssen den gesetzlichen
Krankenkassen künftig höhere Rabatte für ihre neuen
Medikamente gewähren. Der Bundestag beschloß am Freitag
mit den Stimmen von Union und FDP einen Gesetzentwurf, der eine
Anhebung der Herstellerrabatte für patentgeschützte
Medikamente von sechs auf 16 Prozent vorsieht. Die Pharmafirmen
sind zu solchen Abschlägen gegenüber den Versicherern
verpflichtet. Die Anhebung des Rabatts gilt befristet – vom
1. August 2010 bis zum 31. Dezember 2013. Damit die Pharmafirmen
die Rabatte nicht durch Preiserhöhungen ausgleichen, werden
die Preise für diese Präparate im gleichen Zeitraum auf
dem Niveau von August 2009 eingefroren. Bislang darf die Industrie
die Preise für neue Präparate willkürlich selbst
festlegen. Das will die Koalition eindämmen. Die jetzt
beschlossenen Maßnahmen sind der erste Teil eines vom
Bundesgesundheitsministerium auf den Weg gebrachten
Sparpakets.
(ddp/jW)
(ddp/jW)
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