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Aus: Ausgabe vom 22.06.2010, Seite 4 / Inland

Kurras klagt gegen Sozialbehörde

Berlin. Der frühere Polizist und freie Mitarbeiter des Ministe­riums für Staatssicherheit (MfS), Karl-Heinz Kurras will die Berliner Sozialbehörde verklagen. Sein Anwalt kündigte an, vor dem Verwaltungsgericht gegen einen Rückgabebescheid des Landesamtes für Gesundheit und Soziales vorzugehen. Das berichtete die Berliner Zeitung (Montagausgabe). Die Behörde habe im Dezember vergangenen Jahres verfügt, daß Kurras Eingliederungs- und Entschädigungsleistungen von knapp 4500 Euro zurückzahlen muß. Das Geld hatte der 82jährige erhalten, weil er von 1946 bis 1950 in sowjetischer Haft saß. Die Behörde habe ihre Rückforderung damit begründet, daß Kurras wegen illegalen Waffenbesitzes im Lager Sachsenhausen einsaß. Das sei ein kriminelles Vergehen gewesen, wofür es keinen finanziellen Ausgleich hätte geben dürfen, heißt es. Der Polizist habe bei seinem Entschädigungsantrag 1956 angegeben, die Sowjets hätten ihn wegen des Verdachts inhaftiert, an Aktivitäten der Werwolf-Bewegung beteiligt gewesen zu sein. Außerdem habe man ihm Mitwisserschaft von illegalen Waffenverstecken und antisowjetische Propaganda vorgeworfen. Kurras war 1955 vom MfS verpflichtet worden. Nachdem er am 2. Juni 1967 auf einer Demonstration den Studenten Benno Ohnesorg erschossen hatte, beendete die DDR die Zusammenarbeit. (ddp/jW)

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