Aus: Ausgabe vom 25.06.2010, Seite 9 / Kapital & Arbeit
Eisenbahnmarkt: EU verklagt BRD
Brüssel. Wegen der mangelhaften Öffnung ihrer
Eisenbahnmärkte verklagt die EU-Kommission Deutschland und
zwölf weitere EU-Staaten. Das sogenannte erste Eisenbahnpaket
aus dem Jahr 2001 schreibt unter anderem eine Öffnung des
Schienenverkehrs für Anbieter aus anderen EU-Ländern
sowie eine Trennung von Gleisbetreibern und Bahnunternehmen vor.
Obwohl die Regeln bis 2003 hätten umgesetzt werden
müssen, seien wichtige Aspekte in den betroffenen Ländern
noch immer nicht geklärt, begründete die Kommission am
Donnerstag ihren Schritt.
Auf die Klage der Kommission muß der Europäische Gerichtshof nun klären, in welchen Fällen die beschuldigten Staaten gegen EU-Recht verstoßen. Setzen sie in der Folge die Regeln weiterhin nicht um, kann die Kommission Bußgelder verhängen. (apn/jW)
Auf die Klage der Kommission muß der Europäische Gerichtshof nun klären, in welchen Fällen die beschuldigten Staaten gegen EU-Recht verstoßen. Setzen sie in der Folge die Regeln weiterhin nicht um, kann die Kommission Bußgelder verhängen. (apn/jW)
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