»Die Angeklagten müssen sofort freigelassen werden«
Gericht: DHKP/C-Listung auf »EU-Terrorliste« war rechtswidrig. Konsequenzen für 129-b-Prozeß in Düsseldorf. Ein Gespräch mit Andrej Hunko
Mirko KnocheAndrej Hunko ist Mitglied im Europa-Ausschuß des Deutschen Bundestags
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Anfang dieser
Woche über juristische Teilaspekte eines Verfahrens gegen
mutmaßliche Mitglieder der linken türkischen
Organisation DHKP/C entschieden, die vor dem Düsseldorfer
Oberlandesgericht angeklagt sind. Sie sollen eine Terrorgruppe
finanziert haben. Zu welchem Ergebnis kam der
EuGH?
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