Aus: Ausgabe vom 03.07.2010, Seite 4 / Inland
Auflagen für öffentliche Aufträge
Berlin. Die Ausschreibung und Vergabe öffentlicher
Aufträge wird in Berlin künftig an eine Mindestentlohnung
von 7,50 Euro, an ökologische Kriterien und die
»Einhaltung menschenwürdiger Bedingungen bei der
Produktion« geknüpft. Eine entsprechende Gesetzesvorlage
des Senats von SPD und Linkspartei hat das Berliner
Abgeordnetenhaus beschlossen, wie der Tagesspiegel am Freitag
berichtete. Die beauftragten Firmen müssen sich schriftlich
verpflichten, die neuen Normen einzuhalten, die auch für
Betriebe gelten, die von Generalauftragnehmern eingesetzt
werden.
(jW)
(jW)
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