Aus: Ausgabe vom 03.07.2010, Seite 1 / Inland
Leerverkaufsverbot beschlossen
Berlin. Eine besondere Form von riskanten Börsenwetten wird
verboten. Der Bundestag beschloß am Freitag mit den Stimmen
der Koalition ein Verbot aller sogenannten ungedeckten
Leerverkäufe. Dabei verkaufen Anleger Papiere, die sich nicht
in ihrem Besitz befinden und die sie nicht vorher geliehen haben.
Mit dem Gesetz werden nicht nur ungedeckte Leerverkäufe von
Aktien und Staatsanleihen aus dem Bereich der Euro-Zone verboten,
sondern auch der Abschluß von ungedeckten
Kreditausfallversicherungen auf Verbindlichkeiten von
EU-Mitgliedsstaaten, sogenannte Credit Default Swaps (CDS). Eine
ursprünglich geplante Ermächtigung für das
Bundesfinanzministerium, bestimmte schädliche
Finanzinstrumente per Verordnung verbieten zu können, wurde in
den Ausschußberatungen aus dem Gesetz gestrichen.
(ddp/jW)
(ddp/jW)
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