Aus: Ausgabe vom 07.07.2010, Seite 6 / Ausland
EuGH begrenzt Patentschutz
Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat
den Patentschutz auf genveränderte Pflanzen begrenzt. Wie aus
einem am Dienstag verkündeten Urteil hervorgeht, darf der
US-Konzern Monsanto es europäischen Händlern nicht
verbieten, in der EU patentgeschütztes Gensoja aus
Ländern zu importieren, in denen kein Patentschutz besteht
(Az: C-428/08). Monsanto hält seit 1996 ein EU-Patent für
eine genetische Veränderung von Soja, die die Pflanze gegen
ein häufig verwendetes Herbizid resistent macht. Landwirte
können das Mittel daher zur Vernichtung von Unkraut einsetzen,
ohne das Soja zu schädigen. In Argentinien wird diese
genveränderte Pflanze viel angebaut.
Patentschutz besteht dort nicht. Mehrere europäische Händler führen aus der genveränderten Pflanze hergestelltes Sojamehl aus Argentinien über die Niederlande in die EU ein. Dies wollte Monsanto verbieten.
(AFP/jW)
Patentschutz besteht dort nicht. Mehrere europäische Händler führen aus der genveränderten Pflanze hergestelltes Sojamehl aus Argentinien über die Niederlande in die EU ein. Dies wollte Monsanto verbieten.
(AFP/jW)
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