Aus: Ausgabe vom 08.07.2010, Seite 9 / Kapital & Arbeit
Kartellamt moniert Abhebegebühren
Bonn. Im Streit um hohe Abhebegebühren an Geldautomaten
fremder Banken und Sparkassen hat das Bundeskartellamt die
Einführung einer Obergrenze von fünf Euro abgelehnt.
Dieser Vorschlag der Branche beseitige »die wettbewerblichen
Probleme« nicht, teilte die Behörde am Mittwoch in Bonn
mit. Die von der Kreditwirtschaft vorgeschlagene Obergrenze habe
»eine beachtliche Höhe«, und biete zudem
»kaum Anreize für die Automatenbetreiber, Preise unter
diesem Höchstentgelt zu verlangen«. Die im Zentralen
Kreditausschuß (ZKA) zusammengeschlossenen Banken und
Sparkassen seien aufgefordert, ihre Vorschläge zu
überarbeiten. Bislang verlangen Banken und Sparkassen von
Kunden fremder Institute fürs Geldabheben an Automaten
Gebühren von bis zu zehn Euro, obwohl die internen Kosten der
Institute pro Abhebevorgang sich nur auf rund 60 Cent belaufen.
(apn/jW)
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