Aus: Ausgabe vom 13.07.2010, Seite 4 / Inland
Neonaziprozeß wird ausgesetzt
Berlin. Ein Verfahren wegen Ausschreitungen bei einem
Neonaziaufmarsch am 1. Mai in Berlin ist am Montag vom Amtsgericht
Tiergarten ausgesetzt worden. Dem Gericht zufolge muß das
Original eines Beweisvideos beschafft werden, das eine Privatperson
aufgenommen hatte. In dem Prozeß muß sich ein
19jähriger wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz
und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Er ist
angeklagt, am 1. Mai einer Gruppe von rund 320 Neonazis
angehört zu haben, die eine Demonstration auf dem
Kurfürstendamm veranstalten wollten. Dabei soll er einem
Polizisten eine Fahnenstange »wuchtig« ins Gesicht
gestoßen haben. Der Prozeß wird am 16.August neu
aufgerollt. (ddp/jW)
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