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Aus: Ausgabe vom 14.07.2010, Seite 5 / Inland

Europäisches Urteil ohne Folgen?

Karlsruhe. Das Urteil des Europäi­schen Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR) zur nachträglichen Sicherungsverwahrung zwingt aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Freilassung betroffener Straftäter. Die Karlsruher Richter machten in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluß erneut deutlich, daß in jedem Einzelfall eine Folgenabwägung zwischen dem Freiheitsinteresse des Betroffenen und dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit vorzunehmen ist.

Der Eilantrag eines im Jahr 1990 wegen versuchter Vergewaltigung und wegen Mordes verurteilten Sexualstraftäters, der seine sofortige Freilassung gefordert hatte, wurde abgelehnt. Gegen ihn hatte das Landgericht Baden-Baden im August 2009 die nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet.


Der Mann hatte sich in seinem Eilantrag auf das am 17.Dezember 2009 ergangene und inzwischen rechtskräftige EGMR-Urteil berufen. Der Gerichtshof in Strasbourg hatte entschieden, daß die Sicherungsverwahrung gegen einen 1986 verurteilten Straftäter aus Hessen nicht nachträglich hätte verlängert werden dürfen, und ihm 50000 Euro Schadenersatz zugesprochen. Das Verfassungsgericht hatte erst im Mai die sofortige Entlassung eines seit über zehn Jahren in Sicherungsverwahrung befindlichen Straftäters aus Rheinland-Pfalz abgelehnt. (ddp/jW)