Aus: Ausgabe vom 16.07.2010, Seite 15 / Feminismus
Gesetzesnovelle bleibt in Kraft
Madrid. Das neue, liberalisierte Abtreibungsrecht in Spanien bleibt
ungeachtet einer Verfassungsbeschwerde der oppositionellen
Konservativen vorerst in Kraft. Das Oberste Gericht lehnte am
Mittwoch einen Antrag der Volkspartei (PP) ab, das Gesetz
während der Beratungen über seine
Verfassungsmäßigkeit auszusetzen. Es gestattet
Schwangerschaftsabbrüche in den ersten 14 Wochen ohne
Einschränkungen. Außerdem dürfen Jugendliche ab 16
Jahren eine Schwangerschaft beenden, ohne daß eine
Einverständniserklärung ihrer Eltern vorliegt. Das Gesetz
wurde im Februar mit der Mehrheit der sozialistischen Regierung vom
Parlament verabschiedet und trat am 5. Juli in Kraft. (apn/jW)
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