Aus: Ausgabe vom 16.07.2010, Seite 5 / Inland
OLG entläßt zwei Sexualstraftäter
Karlsruhe. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat die umgehende
Entlassung von zwei Sexualstraftätern aus langjähriger
Sicherungsverwahrung angeordnet. Zur Begründung verwies der
Senat am Donnerstag auf das Urteil des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strasbourg vom
Dezember 2009, wonach die nachträgliche Verlängerung von
Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus eine
unzulässige rückwirkende Strafe ist. Einer der
Männer befand sich seit 16 Jahren, der andere seit 22 Jahren
in Sicherungsverwahrung. Das OLG entsprach damit einer Beschwerde
der Männer gegen einen Beschluß des Landgerichts
Freiburg und ordnete zugleich Führungsaufsicht an.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte dagegen erst am Dienstag erneut den Antrag eines Betroffenen auf Freilassung aus der nachträglichen Sicherungsverwahrung abgelehnt, der sich ebenfalls auf den EGMR-Spruch berufen hatte. (AFP/jW)
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte dagegen erst am Dienstag erneut den Antrag eines Betroffenen auf Freilassung aus der nachträglichen Sicherungsverwahrung abgelehnt, der sich ebenfalls auf den EGMR-Spruch berufen hatte. (AFP/jW)
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