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Aus: Ausgabe vom 16.07.2010, Seite 5 / Inland

OLG entläßt zwei Sexualstraftäter

Karlsruhe. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat die umgehende Entlassung von zwei Sexualstraftätern aus langjähriger Sicherungsverwahrung angeordnet. Zur Begründung verwies der Senat am Donnerstag auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strasbourg vom Dezember 2009, wonach die nachträgliche Verlängerung von Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus eine unzulässige rückwirkende Strafe ist. Einer der Männer befand sich seit 16 Jahren, der andere seit 22 Jahren in Sicherungsverwahrung. Das OLG entsprach damit einer Beschwerde der Männer gegen einen Beschluß des Landgerichts Freiburg und ordnete zugleich Führungsaufsicht an.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte dagegen erst am Dienstag erneut den Antrag eines Betroffenen auf Freilassung aus der nachträglichen Sicherungsverwahrung abgelehnt, der sich ebenfalls auf den EGMR-Spruch berufen hatte. (AFP/jW)