Aus: Ausgabe vom 17.07.2010, Seite 7 / Ausland
Öcalan scheitert mit Strasbourg-Klage
Strasbourg. PKK-Chef Abdullah Öcalan ist mit seiner Forderung
nach einer Neuauflage seines Prozesses vor dem Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Sieben Richter des
Strasbourger Gerichts erklärten Öcalans
diesbezügliche Beschwerde für nicht zulässig, wie
ein Justizsprecher am Freitag bekanntgab. Damit wird der
Gerichtshof die Klage nicht weiter prüfen. Der 61jährige
Öcalan wollte erreichen, daß der Gerichtshof für
Menschenrechte die Türkei zu einem neuen Prozeß
verpflichtet. Der Strasburger Gerichtshof hatte im Mai 2005 den
Prozeß gegen den Chef der in der Türkei verbotenen
Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) vor einem sogenannten
türkischen Staatssicherheitsgericht als rechtswidrig gewertet
– unter anderem, weil daran zeitweise ein Militärrichter
beteiligt war. Zugleich empfahlen die Strasbourger Richter der
Regierung in Ankara, das Verfahren neu aufzurollen.
Dies lehnte das Schwurgericht von Istanbul im Mai 2006 mit dem Argument ab, auch ohne Anwesenheit eines Militärrichters wäre das Urteil gegen Öcalan identisch gewesen. Das Ministerkomitee des Europarats, das die Befolgung der Strasbourger Urteile überwacht, hatte diese Entscheidung im Februar 2007 gebilligt und den Fall zu den Akten gelegt. Dem folgte nun der Gerichtshof.
(AFP/jW)
Dies lehnte das Schwurgericht von Istanbul im Mai 2006 mit dem Argument ab, auch ohne Anwesenheit eines Militärrichters wäre das Urteil gegen Öcalan identisch gewesen. Das Ministerkomitee des Europarats, das die Befolgung der Strasbourger Urteile überwacht, hatte diese Entscheidung im Februar 2007 gebilligt und den Fall zu den Akten gelegt. Dem folgte nun der Gerichtshof.
(AFP/jW)
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