Aus: Ausgabe vom 21.07.2010, Seite 5 / Inland
Es darf weiter geblitzt werden
Karlsruhe. Fotoaufnahmen von Verkehrssündern durch sogenannte
Blitzer verstoßen nicht gegen das Grundgesetz. Ein zu schnell
gefahrener Verkehrsteilnehmer wollte mit einer entsprechenden Klage
wegen unerlaubten Fotografierens um eine Geldbuße von 135
Euro herumkommen – er scheiterte jetzt aber in letzter
Instanz vor dem Bundesverfassungsgericht. Eine Kammer in Karlsruhe
entschied am Dienstag einstimmig, daß der
»Blitzer« keine Persönlichkeitsrechte verletze.
Richtig sei zwar, daß sich der Verkehrssünder nicht mit
der Bildaufnahme einverstanden erklärt habe, auf der er als
Fahrer identifiziert wurde. Das ungenehmigte Fotografieren sei aber
im Interesse der allgemeinen Verkehrssicherheit erlaubt. (apn/jW)
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