Aus: Ausgabe vom 21.07.2010, Seite 4 / Inland
Gericht entscheidet im Fall Ramelow
Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt am heutigen
Mittwoch in Leipzig über die Beobachtung des Thüringer
Linke-Politikers Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz. Das
Gericht will in dem Revisionsverfahren erstmals grundsätzlich
prüfen, ob über einen Spitzenfunktionär und
Abgeordneten einer Partei, die vom Verfassungsschutz beobachtet
wird, Dossiers aus öffentlich zugänglichen Informationen
angelegt werden dürfen. Das Urteil soll noch am Mittwoch
gesprochen werden.
In den Vorinstanzen hatte Ramelow weitgehend recht bekommen. Im Februar 2009 entschied das Oberverwaltungsgericht Münster, daß das Bundesamt für Verfassungsschutz die Beobachtung zu beenden habe.
(ddp/jW)
In den Vorinstanzen hatte Ramelow weitgehend recht bekommen. Im Februar 2009 entschied das Oberverwaltungsgericht Münster, daß das Bundesamt für Verfassungsschutz die Beobachtung zu beenden habe.
(ddp/jW)
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