Aus: Ausgabe vom 26.07.2010, Seite 5 / Inland
Netto spart beim Brutto
Dresden. Die Supermarktkette Netto Markendiscount soll versuchen,
mit Sonderklauseln im Arbeitsvertrag die gesetzlich vorgeschriebene
Lohnfortzahlung bei Krankheit zu umgehen. Die Sächsische
Zeitung berichtete am Wochenende, für Tausende
geringfügig Beschäftigte sei im Stundenlohn von 5,50 Euro
eine sogenannte Sozialzulage enthalten. Damit seien alle
Ansprüche angeblich abgegolten. Wörtlich genannt seien
Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Nach Angaben der
Dienstleistungsgewerkschaft ver.di würden kranke
Beschäftigte mit Hinweis auf diese Klausel davon abgehalten,
ihre Lohnfortzahlung einzufordern. Das Unternehmen wollte sich auf
Anfrage der Zeitung dazu nicht äußern. Ver.di
schätzt die Zahl der geringfügig Beschäftigten bei
Netto allein in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Teilen
Brandenburgs auf rund 10000. (ddp/jW)
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