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Aus: Ausgabe vom 26.07.2010, Seite 5 / Inland

Netto spart beim Brutto

Dresden. Die Supermarktkette Netto Markendiscount soll versuchen, mit Sonderklauseln im Arbeitsvertrag die gesetzlich vorgeschriebene Lohnfortzahlung bei Krankheit zu umgehen. Die Sächsische Zeitung berichtete am Wochenende, für Tausende geringfügig Beschäftigte sei im Stundenlohn von 5,50 Euro eine sogenannte Sozialzulage enthalten. Damit seien alle Ansprüche angeblich abgegolten. Wörtlich genannt seien Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Nach Angaben der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di würden kranke Beschäftigte mit Hinweis auf diese Klausel davon abgehalten, ihre Lohnfortzahlung einzufordern. Das Unternehmen wollte sich auf Anfrage der Zeitung dazu nicht äußern. Ver.di schätzt die Zahl der geringfügig Beschäftigten bei Netto allein in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Teilen Brandenburgs auf rund 10000. (ddp/jW)

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