Aus: Ausgabe vom 28.07.2010, Seite 4 / Inland
Polizei darf nicht einfach so filmen
Berlin. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem am Dienstag
bekanntgewordenen Urteil die langjährige Praxis der Berliner
Polizei, Demonstrationen zu Zwecken der Einsatzplanung und -lenkung
zu filmen, für rechtswidrig erklärt. Dies teilte die
Humanistische Union mit. Die Bürgerrechtsorganisation hatte
gegen die bislang gängige Polizeipraxis geklagt.
Anlaß der Entscheidung war die Überwachung der Antiatomdemonstration vom 5.September 2009. Diese hatte die Berliner Polizei aufgenommen, obwohl sie selbst bei den Teilnehmern keinerlei Gewaltabsichten feststellen konnte. Das Verwaltungsgericht stellte ausdrücklich fest, daß es an einer Rechtsgrundlage hierfür fehlte. Damit habe das Gericht der pauschalen, anlaßlosen Videoaufzeichnung, wie sie die Berliner Polizei über Jahre praktiziert hatte, »nun einen Riegel vorgeschoben«, betonte die Humanistische Union. (jW)
Anlaß der Entscheidung war die Überwachung der Antiatomdemonstration vom 5.September 2009. Diese hatte die Berliner Polizei aufgenommen, obwohl sie selbst bei den Teilnehmern keinerlei Gewaltabsichten feststellen konnte. Das Verwaltungsgericht stellte ausdrücklich fest, daß es an einer Rechtsgrundlage hierfür fehlte. Damit habe das Gericht der pauschalen, anlaßlosen Videoaufzeichnung, wie sie die Berliner Polizei über Jahre praktiziert hatte, »nun einen Riegel vorgeschoben«, betonte die Humanistische Union. (jW)
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