Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 28.07.2010, Seite 4 / Inland

Polizei darf nicht einfach so filmen

Berlin. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem am Dienstag bekanntgewordenen Urteil die langjährige Praxis der Berliner Polizei, Demonstrationen zu Zwecken der Einsatzplanung und -lenkung zu filmen, für rechtswidrig erklärt. Dies teilte die Humanistische Union mit. Die Bürgerrechtsorganisation hatte gegen die bislang gängige Polizeipraxis geklagt.

Anlaß der Entscheidung war die Überwachung der Antiatomdemonstration vom 5.September 2009. Diese hatte die Berliner Polizei aufgenommen, obwohl sie selbst bei den Teilnehmern keinerlei Gewaltabsichten feststellen konnte. Das Verwaltungsgericht stellte ausdrücklich fest, daß es an einer Rechtsgrundlage hierfür fehlte. Damit habe das Gericht der pauschalen, anlaßlosen Videoaufzeichnung, wie sie die Berliner Polizei über Jahre praktiziert hatte, »nun einen Riegel vorgeschoben«, betonte die Humanistische Union. (jW)