Aus: Ausgabe vom 30.07.2010, Seite 15 / Feminismus
Sorgerecht: Kritik an Ministerin
Berlin. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter
(VAMV) hat die Pläne von Bundesjustizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zur Änderung des Sorgerechts
für Nichtverheiratete scharf kritisiert.
Die Ministerin hatte am vergangenen Wochenende vorgeschlagen, daß das Sorgerecht künftig bei Geburt eines Kindes automatisch an beide Eltern fallen soll. Wenn eine ledige Mutter es nicht mit dem Vater des Kindes teilen möchte, müßte sie dann vor Gericht ziehen und ihre Gründe darlegen. Bislang haben ledige Mütter grundsätzlich das alleinige Sorgerecht. Mit einer Erklärung beim Jugendamt können die Eltern aber das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Unabhängig davon hat jedes Kind ein eigenständiges Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte in einem Urteil im Dezember 2009 die deutsche Rechtssprechung nur in einem Detail moniert: Auch für nicht verheiratete Väter müsse die Möglichkeit offengelassen werden, die gemeinsame Sorge einzuklagen.
Bei Umsetzung des Vorhabens der Ministerin würde alleinerziehenden Müttern und damit auch ihren Babys »zusätzlicher und unnötiger Streß zugemutet«, sagte die VAMV-Vorsitzende Edith Schwab in Berlin. (jW)
Die Ministerin hatte am vergangenen Wochenende vorgeschlagen, daß das Sorgerecht künftig bei Geburt eines Kindes automatisch an beide Eltern fallen soll. Wenn eine ledige Mutter es nicht mit dem Vater des Kindes teilen möchte, müßte sie dann vor Gericht ziehen und ihre Gründe darlegen. Bislang haben ledige Mütter grundsätzlich das alleinige Sorgerecht. Mit einer Erklärung beim Jugendamt können die Eltern aber das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Unabhängig davon hat jedes Kind ein eigenständiges Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte in einem Urteil im Dezember 2009 die deutsche Rechtssprechung nur in einem Detail moniert: Auch für nicht verheiratete Väter müsse die Möglichkeit offengelassen werden, die gemeinsame Sorge einzuklagen.
Bei Umsetzung des Vorhabens der Ministerin würde alleinerziehenden Müttern und damit auch ihren Babys »zusätzlicher und unnötiger Streß zugemutet«, sagte die VAMV-Vorsitzende Edith Schwab in Berlin. (jW)
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