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31.07.2010 / Inland / Seite 2

Streit um Schwerstkriminelle

Union gegen elektronische Fußfessel. BGH regelt einheitlich Sicherungsverwahrung

Gefährliche Straftäter will das Bundesjustizministerium nach ihrer Freilassung weiter mit elektronischen Fußfesseln überwachen. Der Union reicht das nicht, und auch Kriminalbeamte sind skeptisch. Ein neues Bundesgesetz zur Sicherungsverwahrung schafft derweil ab sofort Klarheit, unter welchen Voraussetzungen gefährliche Straftäter vor Gericht ihre Freilassung erzwingen können. Die Fälle müssen nun dem Bundesgerichtshof (BGH) vorgelegt werden, der künftig für eine ei...

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