Aus: Ausgabe vom 03.08.2010, Seite 5 / Inland
Prozeß gegen Eichhörnchen
Lüneburg. Heute steht die Lüneburger Atomkraftgegnerin
Cécile Lecomte, Eichhörnchen genannt, erneut vor
Gericht. Die Anklage steht im Zusammenhang mit einer Protestaktion
vor dem Atommüllzwischenlager in Gorleben im Sommer 2008.
Verhandelt wird über Lecomtes Widerspruch gegen einen
Strafbefehl in Höhe von 40 Tagessätzen.
Aus der Anklageschrift geht hervor, daß die Betreiberfirma des Zwischenlagers, die GNS, Strafantrag wegen Hausfriedensbruch gestellt hat. Die Angeklagte soll sich zudem ihrer Festnahme durch die Polizei widersetzt haben. Der Amtsrichter weigert sich seit zwei Jahren, Lecomte, die sich selbst verteidigt, Akteneinsicht zu gewähren, obwohl ihr dieses Recht nach der Strafprozeßordnung zusteht. (jW)
Aus der Anklageschrift geht hervor, daß die Betreiberfirma des Zwischenlagers, die GNS, Strafantrag wegen Hausfriedensbruch gestellt hat. Die Angeklagte soll sich zudem ihrer Festnahme durch die Polizei widersetzt haben. Der Amtsrichter weigert sich seit zwei Jahren, Lecomte, die sich selbst verteidigt, Akteneinsicht zu gewähren, obwohl ihr dieses Recht nach der Strafprozeßordnung zusteht. (jW)
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