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Aus: Ausgabe vom 06.08.2010, Seite 1 / Inland

Westerwelle betont feinen Unterschied

Berlin. Außenminister Guido Westerwelle (FDP) hat »gezielte Tötungen« von Aufständischen in Afghanistan entgegen anderslautenden Presseberichten doch nicht für völkerrechtlich zulässig erklärt. Der Minister mache einen wesentlichen Unterschied zwischen »gezielter Bekämpfung« und einer »gezielten Tötung«, meldete die Nachrichtenagentur ddp am Donnerstag unter Berufung auf das Auswärtige Amt. »Wir müssen wissen, daß gegnerische Kämpfer in einem nicht-internationalen bewaffneten Konflikt in dem vom Völkerrecht gesteckten humanitären Rahmen gezielt bekämpft werden können und auch dürfen«, zitierte die Agentur den Minister. Damit wolle der Außenminister klarstellen, daß es nicht um »gezielte Tötungen« gehen könne, sondern um »Reaktionen bei Kämpfen«, hieß es. Das »gezielte Bekämpfen« sei durch das humanitäre Völkerrecht gedeckt. Welche Auffassung das Auswärtige Amt hinsichtlich des »gezielten Tötens« hat, wurde nicht mitgeteilt.

(ddp/jW)

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