Aus: Ausgabe vom 06.08.2010, Seite 1 / Inland
Westerwelle betont feinen Unterschied
Berlin. Außenminister Guido Westerwelle (FDP) hat
»gezielte Tötungen« von Aufständischen in
Afghanistan entgegen anderslautenden Presseberichten doch nicht
für völkerrechtlich zulässig erklärt. Der
Minister mache einen wesentlichen Unterschied zwischen
»gezielter Bekämpfung« und einer »gezielten
Tötung«, meldete die Nachrichtenagentur ddp am
Donnerstag unter Berufung auf das Auswärtige Amt. »Wir
müssen wissen, daß gegnerische Kämpfer in einem
nicht-internationalen bewaffneten Konflikt in dem vom
Völkerrecht gesteckten humanitären Rahmen gezielt
bekämpft werden können und auch dürfen«,
zitierte die Agentur den Minister. Damit wolle der
Außenminister klarstellen, daß es nicht um
»gezielte Tötungen« gehen könne, sondern um
»Reaktionen bei Kämpfen«, hieß es. Das
»gezielte Bekämpfen« sei durch das humanitäre
Völkerrecht gedeckt. Welche Auffassung das Auswärtige Amt
hinsichtlich des »gezielten Tötens« hat, wurde
nicht mitgeteilt.
(ddp/jW)
(ddp/jW)
Mehr aus: Inland
-
»Kommentarloses Hinhängen darf es nicht geben«
vom 06.08.2010 -
Wedel: Was wäre, wenn ...
vom 06.08.2010 -
Netze werden blockiert
vom 06.08.2010 -
Dunkle T-Shirts verboten
vom 06.08.2010 -
Wachsam bleiben
vom 06.08.2010 -
Solidarität mit Hungerstreikendem
vom 06.08.2010 -
»Bei Envio hat das große Geld gelockt«
vom 06.08.2010 -
Kaum Arbeitskämpfe in der Krise
vom 06.08.2010