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Aus: Ausgabe vom 12.08.2010, Seite 1 / Inland

Karlsruhe kassiert Landowsky-Urteil

Karlsruhe. Im Berliner Bankenskandal muß der Prozeß gegen den früheren CDU-Fraktionschef Klaus-Rüdiger Landowsky (Foto) neu aufgerollt werden. Das Bundesverfassungsgericht hob in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluß das Urteil des Berliner Landgerichts gegen den früheren Chef der Tochtergesellschaft BerlinHyp, Landowsky, sowie gegen vier weitere ehemalige Vorstandsmitglieder auf. Die Angeklagten waren im März 2007 wegen Untreue zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das Landgericht hatte ihnen »gravierende Pflichtverletzungen« bei einer Kreditvergabe an die Immobiliengruppe Aubis in den 90er Jahren zur Last gelegt. Aus Sicht des Verfassungsgerichts genügen die Verurteilungen den Anforderungen an die Auslegung des Untreue-Tatbestands im Strafgesetzbuch nicht. Es fehle an der »erforderlichen wirtschaftlich nachvollziehbaren Feststellung eines Vermögensnachteils«.

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Leserbriefe zu diesem Artikel:

  • Gerhard Wenzel: Kein Vermoegensnachteil? Ich kenne das Landgerichtsurtreil nicht. Sollte es nicht festgestellt haben, dass alle Berliner mit ihren Steuern die von der Diepgen - Landowski - Bande verursachten Veremoegensnachteile fuer die Sta...