Aus: Ausgabe vom 12.08.2010, Seite 1 / Inland
Karlsruhe kassiert Landowsky-Urteil
Karlsruhe. Im Berliner Bankenskandal muß der Prozeß
gegen den früheren CDU-Fraktionschef Klaus-Rüdiger
Landowsky (Foto) neu aufgerollt werden. Das
Bundesverfassungsgericht hob in einem am Mittwoch
veröffentlichten Beschluß das Urteil des Berliner
Landgerichts gegen den früheren Chef der Tochtergesellschaft
BerlinHyp, Landowsky, sowie gegen vier weitere ehemalige
Vorstandsmitglieder auf. Die Angeklagten waren im März 2007
wegen Untreue zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das
Landgericht hatte ihnen »gravierende
Pflichtverletzungen« bei einer Kreditvergabe an die
Immobiliengruppe Aubis in den 90er Jahren zur Last gelegt. Aus
Sicht des Verfassungsgerichts genügen die Verurteilungen den
Anforderungen an die Auslegung des Untreue-Tatbestands im
Strafgesetzbuch nicht. Es fehle an der »erforderlichen
wirtschaftlich nachvollziehbaren Feststellung eines
Vermögensnachteils«.
Leserbriefe zu diesem Artikel:
- Gerhard Wenzel: Kein Vermoegensnachteil? Ich kenne das Landgerichtsurtreil nicht. Sollte es nicht festgestellt haben, dass alle Berliner mit ihren Steuern die von der Diepgen - Landowski - Bande verursachten Veremoegensnachteile fuer die Sta...
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