Aus: Ausgabe vom 12.08.2010, Seite 9 / Kapital & Arbeit
Bundesfinanzhof ermahnt Länder
München. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Länder
ermahnt, die der Grundsteuer zugrundeliegende sogenannte
Einheitsbewertung für Grundvermögen neu festzusetzen. Der
derzeitige Rückgriff auf jahrzehntealte Schätzungen sei
in Bälde mit dem Gleichheitssatz nicht mehr vereinbar,
heißt es in einem am Mittwoch in München
veröffentlichten Urteil. (Az: II R 60/08) Die Grundsteuer ist
eine wichtige, konjunkturunabhängige Einnahmequelle der
Kommunen. Diese nahmen nach Angaben des Deutschen Städte- und
Gemeindebunds 2009 9,63 Milliarden Euro Grundsteuer ein, das waren
15 Prozent aller Steuereinnahmen der Kommunen. Sie gilt als
Gegenleistung für die von den Kommunen bereitgestellte
Infrastruktur. (AFP/jW)
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