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Aus: Ausgabe vom 12.08.2010, Seite 9 / Kapital & Arbeit

Bundesfinanzhof ermahnt Länder

München. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Länder ermahnt, die der Grundsteuer zugrundeliegende sogenannte Einheitsbewertung für Grundvermögen neu festzusetzen. Der derzeitige Rückgriff auf jahrzehntealte Schätzungen sei in Bälde mit dem Gleichheitssatz nicht mehr vereinbar, heißt es in einem am Mittwoch in München veröffentlichten Urteil. (Az: II R 60/08) Die Grundsteuer ist eine wichtige, konjunkturunabhängige Einnahmequelle der Kommunen. Diese nahmen nach Angaben des Deutschen Städte- und Gemeindebunds 2009 9,63 Milliarden Euro Grundsteuer ein, das waren 15 Prozent aller Steuereinnahmen der Kommunen. Sie gilt als Gegenleistung für die von den Kommunen bereitgestellte Infrastruktur. (AFP/jW)

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