Aus: Ausgabe vom 14.08.2010, Seite 4 / Inland
Köln: Polizeikessel rechtswidrig
Köln. Knapp zwei Jahre nach dem sogenannten
Antiislamismus-Kongreß einer rechtspopulistischen
Bürgerrechtsbewegung in Köln hat die Polizei wegen ihres
damaligen Vorgehens eine Niederlage vor Gericht hinnehmen
müssen. Die Einkesselung von Gegendemonstranten und deren
anschließender Transport in eine Gefangenensammelstelle im
benachbarten Brühl seien nicht gerechtfertigt gewesen,
entschied am Freitag das Verwaltungsgericht Köln auf Klage
zweier Demonstranten. Zur Begründung verwiesen die Richter
unter anderem auf die hohen Hürden, die das
Bundesverfassungsgericht für ein solches Vorgehen gegen
Demonstranten gesetzt habe. Die beiden Kläger hatten mit
zahlreichen weiteren Demonstranten am 20. September 2008 gegen die
Kundgebung der rechten Gruppierung »Pro Köln«
protestiert. Dabei waren sie von der Polizei eingekesselt und
anschließend in Brühl stundenlang festgehalten
worden.
(AFP/jW)
(AFP/jW)
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