Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2024
Gegründet 1947 Mittwoch, 4. Dezember 2024, Nr. 283
Die junge Welt wird von 2993 GenossInnen herausgegeben
Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2024 Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2024
Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2024
Aus: Ausgabe vom 14.08.2010, Seite 16 / Aktion

jW-Sommerakademie

Lektion 9: Kirche
Bild 1
Kirche, die (w.) Begriff mit mehreren Bedeutungen (Glaubensgemeinschaft, Gebäude, umgangssprachlich: Gottesdienst), der im Sprachgebrauch aber vor allem eine Institution der christlichen Religion bezeichnet. Die K. umfaßt die religiösen Dogmen und Lehren, ihre Mitglieder, die Amtsträger, den Organisations- und Verwaltungsapparat und die verschiedenen kirchlichen »Werke« (für Jugendliche, Männer, Frauen, Missionen usw.). Die christlichen K.n unterscheiden sich von den Institutionen anderer Religionen und untereinander durch Entstehungsgeschichte, Aufbau, Lehren und Kulthandlungen. Ihr Ursprung liegt in der antiken Sklavenhaltergesellschaft, geprägt sind sie durch Feudalismus. Sie sind Teil der Herrschaftsausübung in Ausbeuterstaaten (Bündnis von Thron und Altar). Die bürgerlich-revolutionäre Forderung nach Trennung von Staat und Kirche wird in kapitalistischen Ländern nicht verwirklicht (Kirchensteuereinzug durch Finanzämter, Militärseelsorgeverträge usw.). Garantiert werden kann Gewissens- und Glaubensfreiheit nur in sozialistischen Ländern. Christliche K.n gehören zu den größten Grund- und Immobilienbesitzern der Welt. Die evangelische Kirche verfügt in der Bundesrepublik (24,5 Millionen Mitglieder) geschätzt über 430000 Hektar, die katholische Kirche (25,2 Millionen Mitglieder) über mehr als 390000 Hektar, zusammen über 2,3 Prozent der Gesamtfläche. In der DDR wurde K.nbesitz nicht angetastet. Die Führungen beider K.n segneten alle deutschen Kolonial- und Angriffskriege vom Kaiserreich bis zu denen der Bundesrepublik (Jugoslawien, Afghanistan), begrüßten die Machtübernahme des deutschen Faschismus und bekämpfen den Sozialismus. (asc)

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

Mehr aus: Aktion