Aus: Ausgabe vom 17.08.2010, Seite 5 / Inland
129-b-Prozeß fortgesetzt
Düsseldorf. Nur 90 Minuten hat am Montag eine weitere
Verhandlung im 129-b-Verfahren gegen Faruk Ereren vor dem
Oberlandesgericht in Düsseldorf gedauert. Der nächste
Prozeßtag ist erst für den 2. September anberaumt.
Ereren, seit 2007 in Untersuchungshaft, ist wegen angeblicher
Mitgliedschaft in einer »terroristischen Vereinigung im
Ausland« angeklagt. Nach Meinung der Bundesanwaltschaft hatte
der 55jährige, der schon in der Türkei lange Jahre
inhaftiert war, eine Führungsposition innerhalb der
Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front DHKP-C.
Ererens Anwalt hat nun Beschwerde wegen »Verletzung der Gefangenenrechte und Verschleppung des Prozesses« beim Europäischen Gerichtshof im Strasbourg eingereicht. Die Verteidigung beantragte zudem erneut die unverzügliche Entlassung ihres Mandanten. »Die Untersuchungshaft ist nicht mehr verhältnismäßig. Herr Ereren ist schwer erkrankt auf Grund der Folter in der Türkei. Seine unverzügliche Entlassung ist geboten«, heißt es in der Einlassung.
(jW)
Ererens Anwalt hat nun Beschwerde wegen »Verletzung der Gefangenenrechte und Verschleppung des Prozesses« beim Europäischen Gerichtshof im Strasbourg eingereicht. Die Verteidigung beantragte zudem erneut die unverzügliche Entlassung ihres Mandanten. »Die Untersuchungshaft ist nicht mehr verhältnismäßig. Herr Ereren ist schwer erkrankt auf Grund der Folter in der Türkei. Seine unverzügliche Entlassung ist geboten«, heißt es in der Einlassung.
(jW)
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