Aus: Ausgabe vom 17.08.2010, Seite 2 / Inland
BAG entscheidet überTariffähigkeit
Berlin. Das Bundesarbeitgericht (BAG) wird noch in diesem Jahr
über die Tariffähigkeit der „christlichen“
Gewerkschaft für Zeitarbeit und Personalservice (CGZP)
entscheiden. Das berichtete welt online am Montag. Das
Landesarbeitsgericht in Berlin hatte die CGZP u. a. wegen ihres
geringen Organisationsgrades für nicht tariffähig
erklärt. Falls sich das BGA dieser Auffassung
anschließt, wären die von der CGZP mit Zeitarbeitsfirmen
und -verbänden abgeschlossenen Tarifverträge
hinfällig. Deren Entgeltniveau liegt deutlich unter den
Abschlüssen der DGB-Gewerkschaften für die Branche. (jW)
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