Aus: Ausgabe vom 20.08.2010, Seite 15 / Feminismus
Besserer Schutz vor Zwangsehen
Berlin. Die Bundesregierung will stärker gegen Zwangsehen
vorgehen und Täter mit bis zu fünf Jahren Gefängnis
bestrafen. Zudem soll die Antragsfrist zur Aufhebung einer
erzwungenen Ehe von einem auf drei Jahre verlängert werden.
Dies geht aus einem Gesetzentwurf von Union und FDP zur
Änderung des Strafgesetzbuchs hervor, berichtete die
Nachrichtenagentur DAPD am Mittwoch. Das Gesetz soll nach der
Sommerpause im September erstmals im Bundestag beraten und im
Herbst beschlossen werden.
Wer »durch Gewalt, Drohung mit einem empfindlichen Übel oder List« einen Menschen zur Ehe zwingt, soll dann gemäß des neuen Paragrafen 237 im Strafgesetzbuch auch international verfolgt werden können. Bislang kann die Zwangsehe nur über den Umweg des Straftatbestands »Schwere Nötigung« geahndet werden.
. (apn/jW)
Wer »durch Gewalt, Drohung mit einem empfindlichen Übel oder List« einen Menschen zur Ehe zwingt, soll dann gemäß des neuen Paragrafen 237 im Strafgesetzbuch auch international verfolgt werden können. Bislang kann die Zwangsehe nur über den Umweg des Straftatbestands »Schwere Nötigung« geahndet werden.
. (apn/jW)
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