Aus: Ausgabe vom 20.08.2010, Seite 4 / Inland
Land Berlin muß nachzahlen
Kassel. Das Bundessozialgericht hat die Rechte schwerkranker
Hartz-IV-Bezieher auch für die Vergangenheit gestärkt. Im
konkreten Fall entschied das Gericht am Donnerstag in Kassel,
daß einem an einer HIV-Infektion erkrankten Mann aus Berlin
zusätzlich zum Arbeitslosengeld II Zahlungen vom
Sozialhilfeträger zustanden, um seinen höheren
Hygienebedarf zu decken. Das Land Berlin muß diese Leistungen
nun rückwirkend für mehrere Jahre übernehmen.
(ddp/jW)
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