Aus: Ausgabe vom 20.08.2010, Seite 4 / Inland
Für Schulbücher gibt es kein Geld
Kassel. Hartz-IV-Bezieher können rückwirkend keine Kosten
für Schulbücher erstattet bekommen. Dies hat das
Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Donnerstag entschieden und
damit die Klage eines ehemaligen Schülers aus dem Raum
Ludwigshafen zurückgewiesen, der den ihm gewährten
Lernmittelgutschein in Höhe von 59 Euro als unzureichend
erachtete und die tatsächlich ausgegebenen 200 Euro erstattet
haben wollte. Es gebe keinen rechtlichen Kostenerstattungsanspruch,
so der 14. Senat. (apn/jW)
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