Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 21.08.2010, Seite 16 / Aktion

jW-Sommerakademie

Lektion 10: Humanitäre Intervention
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Humanitäre Intervention, die (w.). Seit den 90er Jahren Propagandabegriff westlicher Staaten zur Legitimation von Angriffskriegen. Im Kalten Krieg bis 1990 hatten die Westmächte bewaffnete Interventionen zumeist als Kampf gegen den Kommunismus deklariert, z. B. den Völkermord durch die USA in Vietnam. Während des Auflösungsprozesses der Sowjetunion entdeckten zunächst die USA und Großbritannien die »Verteidigung der Menschenrechte « als Propagandainstrument. Der Begriff h. I. wurde am Ende des Krieges gegen den Irak 1991 kreiert. Obwohl das Land alle Resolutionen des UN-Sicherheitsrates zu dem Konflikt befolgte, beschloß dieser unter Bruch der UN-Charta in der Resolution 688 vom 5. April 1991, dem Land »für die Fortsetzung humanitärer Bemühungen« die Souveränität über Teile seines Territoriums zu entziehen und »humanitären Organisationen « Hoheitsbefugnisse einzuräumen. Damit war der Weg für einseitige Maßnahmen der Besatzungsmächte USA und Großbritannien frei. Die von ihnen durchgesetzten Sanktionen, die nicht mehr durch eigene Beschlüsse des Sicherheitsrates gedeckt sein mußten, kosteten nach UN-Angaben im Verlauf von zwölf Jahren über eine Million Irakern das Leben durch Hunger und Mangel an medizinischer Versorgung. Dieses Modell der h. I. wurde 1992 in Somalia angewandt, ab 1995 in Bosnien, vor allem aber 1999 im selbstmandatierten Luftkrieg der NATO gegen Jugoslawien. Der in der UN-Charta festgelegte Gewaltverzicht der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen wurde damit Makulatur. Die SPD-Grünen-Koalition, die deutschen Mainstreammedien und zahlreiche Juristen feierten das als Weiterentwicklung des Völkerrechts. (asc)

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