Humanitäre Intervention, die (w.). Seit den 90er Jahren
Propagandabegriff westlicher Staaten zur Legitimation von
Angriffskriegen. Im Kalten Krieg bis 1990 hatten die
Westmächte bewaffnete Interventionen zumeist als Kampf gegen
den Kommunismus deklariert, z. B. den Völkermord durch die USA
in Vietnam. Während des Auflösungsprozesses der
Sowjetunion entdeckten zunächst die USA und
Großbritannien die »Verteidigung der Menschenrechte
« als Propagandainstrument. Der Begriff h. I. wurde am Ende
des Krieges gegen den Irak 1991 kreiert. Obwohl das Land alle
Resolutionen des UN-Sicherheitsrates zu dem Konflikt befolgte,
beschloß dieser unter Bruch der UN-Charta in der Resolution
688 vom 5. April 1991, dem Land »für die Fortsetzung
humanitärer Bemühungen« die Souveränität
über Teile seines Territoriums zu entziehen und
»humanitären Organisationen « Hoheitsbefugnisse
einzuräumen. Damit war der Weg für einseitige
Maßnahmen der Besatzungsmächte USA und
Großbritannien frei. Die von ihnen durchgesetzten Sanktionen,
die nicht mehr durch eigene Beschlüsse des Sicherheitsrates
gedeckt sein mußten, kosteten nach UN-Angaben im Verlauf von
zwölf Jahren über eine Million Irakern das Leben durch
Hunger und Mangel an medizinischer Versorgung. Dieses Modell der h.
I. wurde 1992 in Somalia angewandt, ab 1995 in Bosnien, vor allem
aber 1999 im selbstmandatierten Luftkrieg der NATO gegen
Jugoslawien. Der in der UN-Charta festgelegte Gewaltverzicht der
Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen wurde damit Makulatur. Die
SPD-Grünen-Koalition, die deutschen Mainstreammedien und
zahlreiche Juristen feierten das als Weiterentwicklung des
Völkerrechts. (asc)
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