Aus: Ausgabe vom 24.08.2010, Seite 12 / Feuilleton
Jauch muß bleiben
Das Verwaltungsgericht Köln hat der ARD grünes Licht
für die Verpflichtung des Moderators Günther Jauch
gegeben. Das Gericht lehnte in einem am Montag
veröffentlichten Beschluß den Antrag eines Zuschauers
ab, dem Westdeutschen Rundfunk durch eine einstweilige Anordnung
die Vertragsunterzeichnung für die geplante
Sonntagabend-Talkshow zu untersagen. Der Kläger – ein
früherer WDR-Redakteur – hatte die Verpflichtung Jauchs
wegen der hohen Kosten als »Verschwendung von
Rundfunkgebühren« kritisiert. Das Gericht betonte
jedoch, es gebe keinen Anspruch des einzelnen Zuschauers, vor
Gericht auf die Programmgestaltung Einfluß zu nehmen. Das sei
allein Sache der Rundfunkgremien.
(apn/jW)
(apn/jW)
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