Aus: Ausgabe vom 26.08.2010, Seite 13 / Feuilleton
Zäh wie »Eat Art«
Die Verhandlung im Urheberrechtsstreit um ein Kunstwerk aus
Kaugummi ist am Mittwoch in Düsseldorf nach wenigen Minuten
abgeschlossen worden. Wie ein Sprecher des Landgerichts mitteilte,
sei es in dem Verfahren nach kurzer Erörterung zu einer
Entscheidung gekommen, die am 8. September verkündet werde.
Bei dem Rechtsstreit ging es um sechs der »Eat Art«
zuzurechnende Werke aus einer Serie von 40 Collagen. Bei ihnen war
jeweils eine schwarz grundierte Leinwand in geordneter Weise mit
Kaugummis beklebt worden. Diese wurden in horizontalen Reihen von
vier und fünf Streifen verteilt. Jeweils ein Kaugummi war
vorab zerkaut, leicht an- oder durchgebissen worden. Die Arbeiten
sind Teil einer privaten Sammlung, die dem ehemaligen
Geschäftsführer einer Galerie in Düsseldorf
gehört. Er war von einer bildenden Künstlerin verklagt
worden, die behauptete, Urheberin der Werke zu sein. Der Galerist
bestritt dies und gab an, die Klägerin sei nur die Assistentin
eines anderen Künstlers gewesen. Vom diesem stammten die
Vorgaben und Skizzen, denen die Anordnung der Kaugummis auf den
Leinwänden zugrunde lag. (ddp/jW)
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