Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 31.08.2010, Seite 4 / Inland

Gericht stärkt Hartz-IV-Bezieher

Kassel. Das Bundessozialgericht in Kassel hat am Montag in mehreren Verfahren die Rechte von Hartz-IV-Beziehern gestärkt. In einer Entscheidung ging es um die Wohnkosten der Betroffenen. Erhalten Empfänger von Arbeitslosengeld II (Alg II) eine befristete Beschäftigung und ziehen währenddessen in eine teurere Wohnung, muß nach dem Urteil die sie betreuende Arbeitsgemeinschaft (Arge) auch diese Unterkunftskosten übernehmen. Das Gericht urteilte, daß Hartz-IV-Bezieher vor Abschluß eines Mietvertrags die Behörde um Erlaubnis fragen müssen. In diesem Fall war die Klägerin aber bei Unterzeichnung des Mietvertrags nicht hilfebedürftig. Daher stehe ihr die Übernahme der Unterkunftskosten zu.

Nach einer weiteren Entscheidung darf die Arge mit Blick auf ein erst in Jahren zu erwartendes Vermögen nicht einfach das Alg II nur noch als Darlehen gewähren. Nur Vermögen, das sich voraussichtlich innerhalb von sechs Monaten verwerten lasse, könne angerechnet werden.

Klagen gegen die Anrechnung der mittlerweile eingestellten sogenannten Abwrackprämie als Einkommen auf Hartz IV können sich ebenfalls lohnen. So hat nach Angaben des Bundessozialgerichts die Arge Cottbus wegen mangelnder Erfolgsaussicht in zwei Fällen ihre Klagen zurückgenommen. Die Behörde hatte einem Arbeitslosen wegen des Erhalts der 2500 Euro hohen Abwrackprämie das ALG II gekürzt.

(apn/jW)