Aus: Ausgabe vom 02.09.2010, Seite 2 / Inland
Gericht bestätigt Verbot der HDJ
Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des
rechtsextremen Vereins »Heimattreue Deutsche Jugend –
Bund für Umwelt, Mitwelt und Heimat« (HDJ)
bestätigt. Mit ihrer Entscheidung wiesen die Richter am
Mittwoch in Leipzig die Klage der HDJ gegen die
Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums aus dem März
2009 ab. Begründet wurde das Urteil damit, daß die HDJ
eine »Wesensverwandtschaft mit dem
Nationalsozialismus«, insbesondere mit der früheren
Hitlerjugend, aufweist. (ddp/jW)
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