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Aus: Ausgabe vom 04.09.2010, Seite 16 / Aktion

jW-Sommerakademie

Lektion 12: Antisemitismus
Bild 1
Antisemitismus, der (m.) Gegen Ende des 19. Jahrhunderts entstandenes politisches Schlagwort, das Bewegungen und Aktionen gegen die jüdische Bevölkerung bezeichnet. Anfänge des A. finden sich im Römischen Reich. Im Mittelalter rief die Kirche wiederholt zu blutigen Judenverfolgungen auf. Mit der feudalen Reaktion auf die Französische Revolution von 1789, in der die Juden die juristische Gleichstellung erreicht hatten, trat der A. verstärkt hervor. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts versuchte die Bourgeoisie, die Arbeiterbewegung mit Hilfe des A. zu spalten. Seit dem Übergang zum Imperialismus wurde er vor allem nationalistisch und rassistisch begründet. In Deutschland knüpfte A. an die Rassenlehren von Joseph-Arthur Gobineau (1816–1882) und von Houston Stewart Chamberlain (1855–1927) an. Mit der russischen Oktoberrevolution 1917 verschmolzen A. und Antikommunismus (»jüdischer Bolschewismus«). Im deutschen Faschismus erfuhr der A. seine grausigste und barbarischste Steigerung. Die im September 1935 verkündeten »Nürnberger Gesetze« – die vom späteren Staatssekretär im Bundeskanzleramt Hans Josef Maria Globke (1898–1973) mit ausgearbeitet worden waren– beseitigten die bürgerliche Gleichberechtigung. Dem Münchner Abkommen über die Annexion von Teilen der Tschechoslowakei folgte das Pogrom vom 9. November 1938. Die Beschlüsse der »Wannsee-Konferenz« vom 20. Januar 1942 (»Endlösung der Judenfrage«) führten zur Ausrottung von sechs Millionen europäischer Juden. In der BRD existierten stets antisemitische Organisationen, in der DDR waren A. und jede Rassenhetze verboten. Seit 1990 ist deutsche Staatsdoktrin, daß Sozialismus untrennbar von A. ist.

(asc)

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